Als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer stehen einem oft nervenaufreibende Abwicklungen
bevor, ich gebe gerne Informationen zu diesem Thema und stehe Ihnen auch bei Erbauseinandersetzungen beiseite.
Unten gebe Ich eine kleine Informationen zu verschieden Themen die allerdings nicht die Gesamtheit des Erbrechts
abdecken können, da diese Materie sehr umfangreich ist.

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, wir finden die Lösung.

Vorweggenommene Erbfolge

Dies Thema ist interessant für all diejenigen, die ihr Vermögen ganz oder zum Teil bereits zu Lebzeiten auf einen Dritten übertragen wollen.

Testament

Wenn man seine Erbfolge nicht den gesetzlichen Bestimmungen allein überlassen, sondern die Vermögensfolge nach seinem Tod davon abweichend regeln will, zeige ich Ihnen gerne verschiedene Möglichkeiten.

Enterbung

Grundsätzlich ist man frei in seiner Entscheidung, wen man als Erben seines Vermögens einsetzen möchte. Oft hat man gute Gründe dafür, nächste Angehörige von der Erbfolge auszuschließen. Für eine Enterbung reicht es bereits aus, wenn man in seinem Testament anordnet, dass eine bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. In diesem Fall ist die enterbte Person auch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Ich erläutere Ihnen, wie dies im Einzelfall aussehen kann.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Erbanspruch, der immer dann zum tragen kommt, wenn der Erblasser durch Testament einen nahen Angehörigen von der Erbfolge nach seinem Tod ausschließt. Den nächsten Angehörigen wird eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Erblassers gesichert. Der im Testament von der Erbfolge ausgeschlossene nächste Angehörige wird zwar nicht Erbe, er bekommt jedoch einen Geldanspruch gegen den oder die Erben.

Das muss gesagt sein:

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