Eine Ehe ist gescheitert

Heute gilt ausschließlich das "Zerrüttungsprinzip".
Eine Ehe gilt als gescheitert und kann geschieden werden, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet wird, dass sie von den Ehegatten wiederherstellt wird.
Ob und wer das Scheitern der Ehe zu verantworten hat, wer "schuld" am Scheitern der Ehe ist, ist für die Scheidung nicht mehrvon Bedeutung. Niemand wird mehr "schuldig" oder "unschuldig" geschieden.
Dafür, ob eine Ehe gescheitert ist, ist entscheidend, das die Eheleute getrennt leben und wie lange die Trennung andauert.
Die Eheleute leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie offensichtlich nicht wieder herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.

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